Zusatzregelungen
Zusatz zur Hausordnung zur Regelung der Mittagspause und der Freistunden der Sek. II
I. Allgemeiner Grundsatz
Die Zeit der Mittagspause kann im Rahmen folgender Regeln frei gestaltet werden. Da in der Zeit der Mittagspause Schüler anderer Jahrgänge Unterricht haben, gilt es, sich im Haus so leise zu verhalten, dass der Unterricht nicht gestört wird.
II. Regeln für das Schulgelände
1. | Die Zeit der Mittagspause ist Teil der Schulzeit. Das Schulgelände darf nur mit schriftlicher Erlaubnis verlassen werden. |
2. | Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nur an den folgenden Orten gestattet: 1. Im eigenen Klassenraum 2. In der Mensa (zum Essen) 3. In der Cafeteria (zum Essen) 4. Auf dem SchulhofFlure und Gänge sind kein Aufenthaltsort, ein ständiger Wechsel zwischen den Orten ist nicht gestattet. |
3. | Mobiltelefone und alle elektronischen Geräte, die das Abspielen, Aufnehmen oder Anzeigen von Ton- und Bildmedien ermöglichen, dürfen nur außerhalb des Schulgeländes verwendet werden. Punkt 3 wird durch die Handynutzungsregelung vom 01.08.2014 neu ausgestaltet.
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4. | Das Musikhören mit Kopfhörern ist für alle Schüler in der Mittagspause und für Schüler der Sek II in deren Freistunden erlaubt. |
5. | Die Bestellung und der Verzehr warmen Mittagessens von Betrieben außerhalb der Schule ist nicht gestattet. Warmes Essen der Cafeteria ist nur in der Cafeteria einzunehmen. |
III. Regeln für die Mensa
6. | Tischgespräche sind in gemäßigter Lautstärke zu führen und nicht über Tischgruppen hinweg. |
7. | Rennen und Toben ist nicht gestattet und kann zum Ausschluss vom Mittagessen und Verweis aus dem Gebäude führen. |
8. | Die Tische werden in sauberem, trockenem Zustand hinterlassen. |
IV. Regeln für den Stillarbeitsraum
9. | Im Stillarbeitsraum herrscht „Bibliotheksruhe“, d.h. längere Gespräche sind grundsätzlich untersagt. |