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Handynutzungsregelung

gültig seit 01.08.2014

Auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes müssen folgende Geräte ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt sein: Handys und Smartphones, elektronische Geräte zum Aufzeichnen bzw. Abspielen von Audio- und Videodaten, Geräte, die einen Zugang zum Internet ermöglichen/netzwerkfähige Geräte, Spielekonsolen und technisch vergleichbare Geräte.

Sekundarstufe II

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ist es erlaubt, außerhalb des Unterrichts in Klassenräumen sowie im Oberstufen-Arbeitsraum (R. 201), in der Präsenzbibliothek (R. 200), in der Cafeteria und vor dem Schulgebäude im Bereich Bayernstraße oben genannte Geräte zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung ist untersagt.

Allgemeine Grundsätze und Sanktionen

  1. Grundsätzlich ist die Handynutzung in Fluren und Treppenhäusern untersagt.
  2. Audio-, Foto- und Videoaufnahmen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt.
  3. Ausnahmen regelt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eine verantwortliche Lehrkraft.

Bei Verstößen wird das Gerät eingezogen und kann erst am Ende des Unterrichtstages beim Schulleiter abgeholt werden. Im Wiederholungsfall erfolgt die Rückgabe erst nach einem Elterngespräch.

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