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Schulordnung

Auf Grundlage des Hessischen Schulgesetzes und unter Berücksichtigung der Schulvereinbarung legt die vorliegende Schulordnung konkrete Regeln für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Schule fest.

I. Allgemeine Grundsätze

Zur Wahrung eines vertrauensvollen Klimas für gemeinsames Lernen und Arbeiten haben sich alle Schüler rücksichtsvoll zu verhalten, andere zu respektieren und Verantwortung für sich und die Schulgemeinschaft zu übernehmen.

II. Verhalten während der Unterrichtszeit und Ordnungsdienst

 1.Während der Unterrichtszeit und der Mittagspause wird jeglicher Lärm im Haus und auf dem Schulhof unterlassen.
 2.Die Schüler finden sich rechtzeitig zu Unterrichtsbeginn in den Unterrichtsräumen bzw. vor den Fachräumen ein (siehe Unterrichts- und Pausenzeiten Absatz V.).
 3.In den Doppelstunden ohne geregelte Pause halten sich die Schüler stets im Klassenraum auf.
 4.Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach dem Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen, so teilt der Klassensprecher (Kurssprecher) dies im Sekretariat mit.
 5.Essen, Trinken und Kaugummikauen ist während des Unterrichts nicht gestattet. Was-ser darf nach Rücksprache mit den Lehrkräften getrunken werden.
 6.Bei Raumwechsel nehmen die Schüler ihr Eigentum und ihr Unterrichtsmaterial mit.
 7.Fachräume dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft betreten werden. Diese Regelung gilt auch für die Turnhallen, nicht jedoch für die Umkleideräume.
 8.Alle Klassen und Oberstufenkurse organisieren einen Ordnungsdienst.
 9.Die Klassen und Kurse sind für den Zustand ihres Raumes verantwortlich und können zu Reinigungsarbeiten herangezogen werden. Beschädigungen, Gefahrenquellen, Diebstähle und besondere Verschmutzungen meldet der Ordnungsdienst den Haus-meistern und ggf. dem Klassenlehrer/Tutor bzw. der Schulleitung.
 10.Wenn ein Klassenraum bzw. Kursraum in einzelnen Stunden von gemischten Gruppen oder Oberstufenkursen genutzt wird, sind diese für den sauberen und ordnungsgemäßen Zustand des Unterrichtsraumes verantwortlich.
 11.Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt und die Klassen- bzw. Kurs-räume in Ordnung gebracht. Der tägliche Ordnungsdienst muss gewissenhaft durchgeführt und die Ordnungsdienstprotokolle monatlich abgegeben werden.

III. Pausenregelung

 12.Die Schüler der Klassen 5 bis 7 verbringen die großen Pausen auf dem Hof. Im Klassenraum bleibt nur der Ordnungsdienst.
Die Schüler ab Klasse 8 dürfen sich in den großen Pausen auch im Klassenraum aufhalten.
Die Räume werden gelüftet.
Bei unangemessenem Verhalten kann die Aufsicht die betreffenden Schüler aus der Klasse oder dem Gebäude verweisen.
Der Aufenthalt auf den Gängen/Fluren ist nicht gestattet und die Cafeteria nur zum kurzfristigen Einkauf, nicht aber als Aufenthaltsort zu nutzen.
 13.Den Anweisungen der aufsichtführenden Schüler ist Folge zu leisten.
 14.Das Ballspielen mit harten Bällen (z.B. Lederball, Tennisball etc.) ist auf dem Schulhof nicht erlaubt. Mit Bällen darf nur hinter der grauen Linie gespielt werden. Wenn die rot-weiße Kette gespannt ist, dürfen die Rasen- und Sportflächen nicht betreten werden. Dies gilt für die gesamten Rasenflächen des Schulgeländes.
 15.Der Oberstufenhof ist ausschließlich der Oberstufe vorbehalten.
 16.Regelungen für die Mittagspause sind zu beachten (siehe Anhang).

IV. Verhalten im Haus und auf dem Schulgelände

 17.Das Tragen von Kopfbedeckungen innerhalb des Schulgebäudes sowie das Tragen von zu freizügiger Kleidung und von Kleidung mit unangemessenen Symbolen und Aufschriften ist nicht gestattet.
 18.Fahrräder und Autos werden an den dafür vorgesehenen bzw. entsprechend markierten Stellen geparkt. Skateboards und Roller dürfen nicht ins Haus gebracht werden. Sie können vor dem Haus angekettet werden.
 19.Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat oder beim Hausmeister gestattet.
 20.Mobiltelefone und alle elektronischen Geräte, die das Abspielen, Aufnehmen oder Anzeigen von Ton- und Bildmedien ermöglichen, dürfen nur außerhalb des Schulgeländes verwendet werden. Im Gebäude sind sie ausgeschaltet und dürfen nicht sichtbar sein. neu geregelt in Handyregelung seit 01.08.2014
 21.Spiele auf Schulhof und Rasenfläche und das Bespielen der Tischtennisplatte sind nur in den großen Pausen und in der Mittagspause gestattet.
 22.Schneeballwerfen ist aus Sicherheitsgründen auf dem Schulgelände und an den angrenzenden Haltestellen verboten.
 23.Schülern der Sek I ist das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt auch in der Mittagspause. Bei Zuwiderhandlung entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Sondergenehmigungen müssen schriftlich vorliegen.
 24.Auf dem Schulgelände ist das Rauchen verboten. Schülern unter 18 Jahren ist das Rauchen auch im Umfeld der Schule nicht gestattet.

Beschluss der Schulkonferenz vom 15.09.2009

In Kraft gesetzt am 24.08.2009

Dr. Ziegler, Schulleiter

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