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Zulassung zur Qualifikationsphase

Die Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase sind weitgehend identisch mit den Versetzungsbedingungen in der Sekundarstufe I.

Ein Unterschied ergibt sich aus dem Notensystem: Bereits 4 Punkte (also die frühere „vier minus“) ist eine sogenannte Negativnote, also eine Note, die ausgeglichen werden muss.

Im einzelnen gelten folgende Regeln:

  • Die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch sowie Französisch oder Latein sind Hauptfächer.
  •  Noten unter 5 Punkten müssen ausgeglichen werden.
  • Eine Note unter 5 Punkten in einem Hauptfach muss mit einem anderen Hauptfach mit mindestens 10 Punkten oder den beiden anderen Hauptfächern mit mindestens 7 Punkten ausgeglichen werden.
  • Eine Negativnote in einem anderen Fach muss mit einem beliebigen Fach mit mindestens  10 Punkten oder zwei anderen Fächern mit mindestens 7 Punkten ausgeglichen werden.

Eine Zulassung ist nicht möglich mit

  • null Punkten in einem Fach.
  • zwei Hauptfächern unter 5 Punkten.
  • drei beliebigen Fächern unter 5 Punkten.

Über die Zulassung entscheidet eine Zulassungskonferenz, in der alle unterichtenden Lehrer unter Vorsitz des Studienleiters über die Eignung zur Qualifikationsphase beraten und anschließend entscheiden. In Einzelfällen ist eine Zulassung unabhängig vom Erreichen der fomalen Voraussetzungen möglich.

Nach erfolgreicher Zulassung beginnt die Qualifikationsphase.

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