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Qualifikationsphase

Mit Beginn der Qualifikationsphase zählen alle Noten der Leistungskurse für die Gesamtqualifikation (Abitur) und auch fast alle Noten der Grundkurse sind für den Abiturdurchschnitt relevant. 

Neben den Leistungskursen können auch in den Grundkursen Schwerpunkte gelegt werden, indem man einzelne Fächer abwählen kann.

Folgende Abwahlmöglichkeiten bestehen im Laufe der Qualifikationsphase:

  • zur Q1: zwei Naturwissenschaft en oder eine Naturwissenschaft und eine Fremdsprache.
    (Beispiel 1: Physik und Biologie abwählen, Chemie und Latein weiterführen. Beispiel 2: Chemie und Französisch abwählen und Biololgie und Physik weiterführen). Es ist auch möglich Englisch abzuwählen, wenn die 2. Fremdsprache bis zur Q4 weitergeführt wird.
  • zur Q3: das musische Fach
  • zur Q3: PoWi (ACHTUNG! Änderung ab dem Abiturjahrgang 2026: PoWi muss durchgängig von der Q1-Q4 belegt werden. Die Abwahl zur Q3 ist nicht mehr möglich)
  • zur Q3: eine weitere Naturwissenschaft oder Fremdsprache

Vor der Entscheidung über die Abwahl von Kursen sollten die folgenden Fragen mit „ja“ beantwortet werden können:

  • Habe ich ausreichend Grundkurse mit zufriedenstellenden Noten und brauche keine Alternativen zur Abdeckung der 24 einzubringenden Grundkurse?
  • Habe ich noch keine oder deutlich unter sechs einbringpflichtiger Grundkurse unter 5 Punkten?
  • Brauche ich Entlastung bei den Unterrichtsverpflichtungen und Klausuren, um mich auf die einbringflichtigen Kurse zu konzentrieren?

Die Beleg- und Einbringpflichten im Detail sind dem folgenden Abschnitt zu entnehmen:

Beleg- und Einbringpflichten

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt eine Belegpflicht für eine Reihe von Kursen. Nicht verpflichtende Kurse können abgewählt werden oder freiwillig weiter betrieben werden. Die Belegpflicht kann durch einen Grund- oder Leistungskurs abgedeckt werden. Im einzelnen bestehen folgende Verpflichtungen (vgl. Übersicht unten):

  • 4 Kurse Deutsch
  • 4 Kurse in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch oder Latein)
  • 2 Kurse in einer anderen Fremdsprache (diese beiden Kurse können durch 2 Kurse in einer Naturwissenschaft oder Informatik ersetzt werden)
  • 2 Kurse eines musischen Fachs (Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel)
  • 2 Kurse PoWi (Änderung ab dem Abiturjahrgang 2026: 4 Kurse PoWi)
  • 4 Kurse Geschichte
  • 4 Kurse Religion oder Ethik
  • 4 Kurse Mathematik
  • 4 Kurse einer Naturwissenschaft
  • 2 Kurse in einer anderen Naturwissenschaft, wenn keine zweite Fremdsprache belegt wird (siehe oben)
  • 4 Kurse Sport

Übersicht über die Belegpflicht (bis Abitur 2025):

Nicht alle der zu belegenden Kurse müssen auch als Grund- oder Leistungskurs in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Die Einbringpflichten unterscheiden sich also zum Teil erheblich von den Belegpflichten und sind im Einzelnen (vgl. Übersicht unten):

  • 4 Kurse Deutsch
  • 4 Kurse einer Fremdsprache
  • 2 Kurse einer weiteren Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik
  • 2 Kurse eines musischen Fachs
  • 2 Kurse PoWi
  • 2 Kurse Geschichte der Q3 und Q4
  • 4 Kurse Mathematik
  • 4 Kurse einer Naturwissenschaft
  • 2 Kurse einer anderen Naturwissenschaft (statt der zweiten Fremdsprache oder Informatik)

Die Abweichungen von den Belegverpflichtungen bestehen demnach vorrangig darin, dass die Q1 und Q2 in Geschichte zwar belegt, aber nicht eingebracht werden müssen und dass Religion und Sport durchgehend belegt aber gar nicht eingebracht werden müssen.

In der Übersicht sind die Belegpflichten grau und die Einbringpflichten rot gekennzeichnet:

Q-Phase Einbringverpflichtungen

Für eine detaillierte Beratung stehen die Tutorinnen und Tutoren oder der Studienleiter Herr Dr. Schmidt-Isenbeck gerne zur Verfügung.

Aus den Noten der eingebrachten Kurse ergibt sich im Verlauf der Q-Phase zusammen mit den Ergebnissen der Abiturprüfungen die Gesamtqualifikation (Abiturdurchschnitt).

Gesamtqualifikation

Im Abitur können am Ende maximal 900 Punkte erreicht werden. Minimalanforderung sind 300 Punkte. Die Punkte werden aus den Bereichen Grund- und Leistungskurse sowie den Abiturprüfungen gesammelt. In die Wertung gehen 24 Grundkurse in einfacher Wertung, alle acht Leistungskursnoten in zweifacher Wertung und alle Ergebnisse der fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung ein. Im Grundkursbereich müssen zwölf der 24 Kurse die Noten der Grundkursprüfungsfächer (3.-5. APF) sein. Die weiteren zwölf Kurse müssen zunächst alle Einbringpflichten abdecken, erst danach kann man die Kurse mit den besten Noten auswählen.

Q-Phase Einbringmultiplikatoren

Aus den Noten der einzelnen Kurse berechnet sich anschließend eine Punktsumme.  Aus dieser Tabelle lässt sich anschließend der Abiturschnitt entnehmen. Die Abstände zwischen zwei Noten (eine Kommastelle) beträgt jeweils 17 Punkte. Nur der Bereich von 1,0 bis 1,1 beträgt 77 Punkte. Dies liegt daran, dass theoretisch eine Note oberhalb von 840 Punkten unterhalb von 1,0 liegen müsste. Den Durchschnitt von 1,0 erreicht man allerdings schon mit 823 Punkten.

Q_Phase Gesamtqualifikation

In der Qualifikationsphase gibt es keine Versetzung mehr.  Es sind jedoch – neben dem Bestehen in den Abiturprüfungen – zwei Zulassungen zu erreichen:

Ab dem Abiturjahrgang 2022 gelten folgende Zulassungsregeln:

  • Maximal sechs verpflichtend einzubringende Kurse (Grund – oder Leistungskurse) dürfen unter 5 Punkten sein und davon maximal zwei Leistungskurse.
  • Kein beleg- oder einbringpflichtiger Kurs darf mit 0 Punkten bewertet werden.

2. Die Zulassung zu den mündlichen Abiturprüfungen am Ende der Q4.

Diese erfolgt, wenn

  • alle Voraussetzungen zur Zulassung zum schriftlichen Abitur erfüllt ist (s. o.) und
  • maximal eine Abiturklausur im Leistungskurse unter 5 Punkten bewertet wurde und
  • keine Abiturklausur mit 0 Punkten bewertet wurde und
  • die Kursnoten der Q1 bis Q4 im Grundkursbereich mindestens 120 Punkte erbringen und
  • die Kursnoten der Q1 bis Q4 im Leistungskursbereich mindestens 80 Punkte erbringen.

Das Abitur gilt als bestanden, wenn

  • die beiden oben genannten Zulassungen erreicht wurden und
  • mindestens drei der fünf Abiturprüfungen über 5 Punkte bewertet wurden und
  • keine Abiturprüfung mit 0 Punkten bewertet wurde und
  • im Abiturprüfungsbereich mindestens 100 Punkte erreicht wurden.

Im Abiturbereich ist eine Nachprüfung (Zusatzprüfung) möglich, wenn mehr als zwei Prüfungen oder beide Leistungskursklausuren unter 5 Punkten liegen oder die 100 Punkte aus dem Prüfungsbereich nicht erreicht werden. Zusatzprüfungen sind immer Nachprüfungen der schriftlichen Abiturprüfungen und liegen i. d. R. am Ende der mündlichen Prüfungstage.

Die  Zusatzprüfung wird mit dem Prüfungsergebnis der schriftlichen Prüfung verrechnet. Das Ergebnis der Berechnung bezieht sich bereits auf den vierfachen Wert, da ja die Prüfungsergebnisse vierfach gewertet werden. Je nachdem welches oben genanntes Kriterium nicht erreicht wird, muss das Gesamtergebnis der beiden Prüfungen entweder mindestens 20 Punkte oder eine bestimmte Punktsumme erreichen. Aus dieser Tabelle kann der Verrechnungswert aus der mündlichen Prüfung und der Zusatzprüfung entnommen werden.

Den Abschluss der Qualifikationsphase bilden die Abiturprüfungen.

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