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Sport als Prüfungsfach

letzte Änderung am 08.04.2015

Das Fach Sport kann am WG als 4. oder 5. Prüfungsfach gewählt werden. Hier finden Sie  die wichtigsten Informationen zur Wahlvoraussetzungen und den Prüfungsbedingungen:

Wahlvoraussetzungen

Es müssen alle Verpflichtungen zur Wahl der Abiturprüfungsfächer (APF) eingehalten werden:

  1. Mathematik und Deutsch und eine Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik sind verpflichtende APF.
  2. Es müssen zwei Aufgabenfelder mit den ersten drei APF abgedeckt werden.
  3. Es müssen alle drei Aufgabenfelder mit den fünf APF abgedeckt werden.

Daraus ergibt sich, dass mit den folgenden LK-Kombinationen das Fach Sport nicht als APF möglich ist:

  • Zwei Fremdsprachen
  • Zwei Naturwissenschaften
  • Eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft
  • Kunst oder Musik

E-Phase

In der E-Phase sind alle Schülerinnen und Schüler, die sich für Sport als Prüfungsfach interessieren, in einem Kurs. In diesem Kurs sind aber auch andere Schülerinnen und Schüler, die keine Prüfung machen wollen oder können. Der Kurs ist zweistündig und unterscheidet sich von den anderen Kursen nur darin, dass die Benotung für die zukünftigen Prüflinge stärker unter Berücksichtigung der sportlichen Leistung erfolgt. Zusätzlichen Theorieunterricht gibt es noch nicht.

Qualifikationsphase

Auch ab der Q1 bleibt der Kurs ein „Mischkurs“ mit Schülerinnen und Schüler, die Sport als Prüfungsfach  machen wollen und solchen, die dies nicht wollen oder können. Alle zukünftigen Prüflinge haben jedoch zusätzlich eine Theoriestunde. In der Theoriestunde werden Themen aus der Trainings- und Bewegungslehre, Sportmedizin und Sportbiologie behandelt.

Abiturprüfungen

Es sind zwei Prüfungen zu absolvieren: Eine 20minütige mündliche Prüfung, die im Rahmen der anderen mündlichen Prüfungen stattfindet und sich auf die Sporttheorie bezieht und eine Praxisprüfung, in der eine Prüfungssportart geprüft wird. Die Anforderungen in der Praxisprüfung kann man in den Ausführungsbestimmungen nachlesen.

Die Festlegung der Sportarten, die in denen die Prüfung abgelegt werden kann, erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen:

  • Es dürfen innerhalb eines Kurse maximal drei unterschiedliche Sportarten geprüft werden.
  • Alle Prüfungssportarten müssen in der Q-Phase Unterrichtsthema gewesen sein.
  • Die Kursleitung gibt ggf. die Sportarten vor oder schließt bestimmte Sportarten aus.

In der Praxis fragt der Kursleiter Wunschsportarten unter den Prüflingen am Ende E-Phase ab. Die drei Sportarten für die sich die meisten Prüflinge melden, werden dann die Prüfungssportarten.

Die Praxisprüfungen finden noch vor dem Ende der Q4 etwa Anfang Mai statt. Das Ergebnis der Praxis wird mit dem der Theorie zu gleichen Teilen verrechnet. Muss das Endergebnis gerundet werden, erfolgt die Rundung zu Gunsten der Praxisnote.

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