Ablauf einer Streitschlichtung

  1. Fallaufnahme: Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen, die einen Streit haben, den sie lösen möchten, können allein oder mit dem Streitpartner zusammen täglich in der Zweiten Großen Pause in den SE:K-Raum kommen. Dort lassen sich die anwesenden Streitschlichter (jeweils ein Junge und ein Mädchen) den Fall kurz erzählen und vereinbaren einen Termin für eine Streitschlichtungssitzung. 
  2. Lehrerinnen und Lehrer, die von einem Streit oder einem Problem in einer Klasse oder im Schulhaus erfahren, können auch Schüler zum SE:K schicken. So lange ein Streitschlichtungsverfahren läuft, gibt es keine anderen Konsequenzen von Seiten der Lehrer, Schulleitung oder Eltern. Die schickenden Lehrer und Lehrerinnen erhalten eine Mitteilung, ob eine Vereinbarung getroffen wurde oder ob eine Mediation nicht stattfinden konnte (z.B. weil Schüler die Mitarbeit verweigert haben oder zum Termin nicht erschienen sind) und der Fall auf anderen Ebenen weiter bearbeitet werden muss. 
  3. Eine Streitschlichtung dauert meistens etwa eine Schulstunde. Beide Streitparteien stellen das Problem aus ihrer Sicht dar und die Streitschlichter helfen ihnen, sich gegenseitig zuzuhören und am Ende zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu kommen, mit der beide Seiten zufrieden sind. Wichtig ist, dass die Streitschlichter dabei allparteilich sind und der Schweigepflicht unterliegen.  
  4. Nach etwa zwei Wochen gibt es ein Nachtreffen in einer Pause, bei dem überprüft wird, ob sich beide Seiten an die Vereinbarung gehalten haben.  
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