Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bekommen bedürftige Kinder und Jugendliche  ein kostenfreies Mittagessen. Hierfür ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich.

Einen Anspruch auf ein kostenloses Mittagessen haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen für Asylbewerber

Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das für sie zuständige Sozialamt oder Jobcenter.

Nach der Antragstellung erhalten Sie einen Gutschein für einen begrenzten Bewilligungszeitraum. Geben Sie bitte die Bildung- und Teilhabenummer ein, wenn Sie ihr Kind bei der Firma Hofmann Catering Service registrieren wollen. Sollten Sie dazu Fragen haben können Sie Fr. Haldermann kontaktieren. ( 07930-601 158 )
Ohne Angabe der Teilhabenummer, wird der normale Essenspreis abgebucht.  

Denken Sie bitte auch daran, rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag zu stellen. Gutscheine vom Sozialamt der Stadt Kassel werden in Kopie direkt an die Schule gesendet. Ist ein anderes Sozialamt zuständig, muss eine Kopie z.Hd. Fr. Niesner im Sekretariat abgegeben werden. Rückwirkende Bewilligungen können bei unserem Abrechnungssystem leider nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:

Um in der Mensa essen zu können, müssen zudem die entsprechenden Formulare zur Anmeldung ausgefüllt und eingereicht werden. (siehe Informationen zum Mittagstisch / Anmeldung)

Sollten Sie Fragen in dieser Angelegenheit haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die zuständige Lehrerin Frau Niesner.

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