Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Beschlussorgan der Schule. In ihr wirken Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler (Schulgemeinde) zusammen. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben.
Die Schulkonferenz ist anzuhören z.B.
- vor Einrichtung eines Schulversuchs ohne Antrag der Schule und vorzeitiger Beendigung eines Schulversuchs an einer Schule,
- vor Entscheidungen über die Schulorganisation,
- vor Entscheidungen über größere bauliche Maßnahmen,
- vor wichtigen, die Schule betreffenden Entscheidungen des Schulträgers über Schülerbeförderung und Schulwegsicherung,
- oder vor der Genehmigung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an der Schule.
Mitglieder der Schulkonferenz sind
- der Schulleiter als Vorsitzender,
- jeweils mit der Hälfte der Sitze Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Personengruppen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler.
Für unsere Schule gilt: Die Zahl der Mitglieder beträgt höchstens 25, mindestens jedoch 11. Die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler müssen mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben.
Weitere Informationen sind nachzulesen im Hessischen Schulgesetz und in der Konferenzordnung.
Die Zusammensetzung der Schulkonferenz wird hier demnächst veröffentlicht.
In diesem Schuljahr 2021/22 wird die Schulkonferenz neu gewählt. Hier finden Sie das entsprechende Wahlausschreiben.