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Lerntalentklasse

 Förderung von begabten Schülern am Beispiel der 2001/02 eingeführten G 8-Klassen des Wilhelmsgymnasiums Kassel – Auswertung einer Befragung beteiligter Schüler und Lehrer

Zusammenfassung der Examensarbeit von Judith Rupp unter Mitarbeit von Dipl.-Psych. Anna Gronostaj und Prof. Dr. Dorit Bosse


Inhalt

 Modell der Lerntalenklasse
 Die Stundentafel der Lerntalentklasse im Vergleich zu der des 8-jährigen Gymnasiums
 Die Sprachenfolge
 Methodisch-didaktische Besonderheiten des Unterrichts
 Die Aufnahme in die Lerntalentklasse
 Übergänge und Versetzungsregelungen in der Lerntalentklasse

Modell der Lerntalentklasse

In der Lerntalentklasse ist die Pflichtstundenzahl verringert zugunsten eines vertiefenden, z. T. auch fächerübergreifenden Unterrichts, basierend auf der Erkenntnis, dass besonders begabte Schüler/innen sich bei langen Übungsphasen und häufigen Wiederholungen langweilen und die Lust am Lernen verlieren, da ihr eigenes Lerntempo höher ist. Das vorliegende Modell besteht aus einer Mischung aus Akzeleration und Enrichment. In den Jahrgangsstufen 6, 7 und 8 ist die Stundentafel dafür um 2 Stunden verkürzt, in der Klasse 9 um 3 Stunden. Diese Stunden fallen aber nicht weg, sondern kommen - dem Enrichment-Konzept entsprechend - einem vertiefenden Unterricht zugute, der altersspezifische Themen und Interessensgebiete berücksichtigt.

Kürzung des Regelunterrichts und Verteilung des Enrichment-Unterrichts

Jahrgang  Kürzung des
 Regelunterrichts
 Enrichmentunterricht
 5  --   1 Stunde
 (2-stündig im II. Halbjahr)
 6

 1 Stunde Mathematik
 1 Stunde Biologie

 2 Stunden
 7  1 Stunde Deutsch
 1 Stunde Kunst
 2 Stunden
 8  1 Stunde Deutsch
 1 Stunde Mathematik
 2 Stunden
 9  1 Stunde Englisch
 1 Stunde Musik
 1 Stunde PoWi
 3 Stunden

 

Umsetzung der Enrichment-Stunden in der Klasse für Lerntalente

Jg. 5/II 2 Stunden
2. Halbjahr 
Musik/Theater/Literatur/Kunst - Erarbeitung einer Bühnenproduktion, einer Ausstellung oder eines Videos
Jg. 6 2 Stunden
halbjährl.
Wechsel
Naturphänomene - Erarbeitung naturwissenschaftlicher Erklärungen
Jg. 7 2 Stunden
halbjährl.
Wechsel
Arbeits- und Präsentationstechniken anhand eines Themas mit lokalem Bezug (NaWi, Ku, Mu, G, Rel, Literatur, Technik ...)
Jg. 8 2 Stunden

2 Std. bilingualer Sachfachunterricht ( z. B. Erdkunde )

2 Std. Rhetorik-Schulung / Debating etc.

Jg. 9 3 Stunden

1 Std. Bilingualer Sachfachunterricht
(z.B. Biologie)

(1. Hj.) 2 Std. Philosophie/Kulturgeschichte

(2. Hj.) 2. Std. naturwissenschaftliche /
mathematische Projekte

Jg. 5-9   Verstärkte Entwicklung der sozialen Kompetenz durch eine verpflichtende Teilnahme an einem außerunterrichtlichen Angebot: Schule, Verein, Jugendgruppe, Nachhilfe in der Schule, AG etc.

 

Die 10 Stunden Enrichmentunterricht werden zum Teil in geteilten Lerngruppen unterrichtet, um eine fordernde und fördernde Betreuung bei den produktionsorientierten Ansätzen zu gewährleisten. Im Jahrgang 8 und 9 wird eine zeitliche Verknüpfung mit dem Wahlpflichtunterricht angestrebt, um Schülerinnen und Schülern des Normalzweiges Zugang zu den Unterrichtsangeboten zu ermöglichen.

Grundlage für dieses Modell sind u.a. die positiven Erfahrungen, die in der Begabtenförderung am WG gemacht wurden. Seit Beginn des Schuljahres 2001/02 werden besonders begabte und hochleistende Schüler in G8-Klassen unterrichtet; mit Beginn der allgemeinen Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf 8 Jahre veränderte sich die Begabtenförderung dahingehend, dass Lerntalentklassen eingerichtet wurden. Beide Fördermodelle wurden in der Vergangenheit sowohl intern als auch extern evaluiert und mit dem Gütesiegel im Bereich Begabtenförderung vom Hessischen Kultusministerium 2004 und 2007 ausgezeichnet.

 
 


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Die Stundentafel der Lerntalentklasse im Vergleich zu der des 8-jährigen Gymnasiums

 

Stundentafel
(5 - 9)
8-jähriges
Gymnasium
Lerntalente Differenz
8-jährig. Gymn./
Lerntalente
Deutsch  23  21  - 2 
1. Fremdspr.  21  20  - 1 
2. Fremdspr.  16  16 
Mathematik  22  20  - 2 
Sport (ohne 3. 
Sportstunde) 
10  10 
Rel. / Ethik  10  10 
Kunst  07  06  - 1 
Musik  07  06  - 1 
Biologie  07  06  - 1 
Chemie  06  06 
Physik  07  07 
Erdkunde  05  05 
PoWi  07  06  - 1 
Geschichte  07  07 
WPU/3. FS  04/06  04/06 
Kl.leitung  01  01 
   160/162  151/153  - 9 
 Enrichment    + 10  + 10 
     161/163   

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Die Sprachenfolge

In der Lerntalentklasse werden die Sprachen Englisch mit 20 Stunden, die 2. Fremdsprache mit 16 Stunden und die 3. Fremdsprache - so sie gewünscht wird - mit 6 Stunden in der Sekundarstufe I unterrichtet. .(Als Vergleich dazu wird Englisch im Regelzweig mit 21 Stunden gelehrt, die zweite und 3. Fremdsprache weisen keine zeitlichen Differenzen auf.)
Als 2. Fremdsprache wird alternativ Französisch oder Latein angeboten. Sollten sich zwei Lerntalentklassen ergeben, könnten diese Klassen in eine Französisch- und eine Lateinklasse unterteilt werden.


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Methodisch-didaktische Besonderheiten des Unterrichts

Die Entwicklung einer gymnasialen Methodenkompetenz und die Förderung des selbstständigen Lernens tragen dazu bei, dass in den Lerntalentklassen Raum für zusätzliche Entwicklung des Denkens und der Kreativität gegeben ist und trotzdem der Tagesablauf der Schülerinnen und Schüler kaum höher durch Schule belastet wird als der der Schüler im Normalzweig. Zusätzliche Aktivitäten am Nachmittag (Sportverein, Musik, Computer, Freundeskreis etc.) sind damit voraussichtlich nicht wesentlich beeinträchtigt.
Diese Annahmen sind durch vorliegende Untersuchungen belegt und führen zu dem Schluss, dass die hier gemeinte Schülergruppe in den Lerntalentklassen durch das individuell passende Anforderungsniveau fachlich und methodisch ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert wird. Die dadurch erzielten Effekte wirken sich möglicherweise auch auf den außerschulischen Lern- und Lebensbereich positiv aus.


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Die Aufnahme in die Lerntalentklasse

Auf der Basis der rechtlichen Bestimmungen gilt für die Aufnahme in das Wilhelmsgymnasium folgendes Verfahren: Schülerinnen und Schüler, die an der Lerntalentklasse interessiert sind, werden nach einer Vorauswahl (Noten und Beurteilung der Grundschule, Elternwunsch und Aufnahmegespräch) in einer Vorklasse im Jahrgang 5 zusammengefasst und unterrichtet. Am Ende des Jahrgangs 5 wird von den Eltern und abschließend von der Konferenz die endgültige Entscheidung über die Aufnahme ab Jahrgang 6 getroffen.

Erfahrungsgemäß werden dann nur wenige Kinder nicht aufgenommen. Schülerinnen und Schüler aus allen Klassen 5 können (noch) einsteigen. Die Differenz zwischen den Klassen ist zu diesem Zeitpunkt gering, da der Lehrplan identisch ist. Lediglich das durch die Zusammensetzung bedingte höhere Lerntempo kann zu einer vertieften Themenbearbeitung oder fachlichen Exkursen in der Lerntalentklasse beigetragen haben.

Dieses Verfahren führt dazu, dass von Anfang an stabile Lerngruppen gebildet werden können, die sich nur geringfügig verändern. Die Beobachtungsphase im Jg. 5 erlaubt es uns im Beratungsgespräch mit den Eltern,

a. zu vorsichtige Eltern in den Parallelklassen evtl. noch zu einem Wechsel zu motivieren und
b. überehrgeizige Eltern, die ihr Kind überfordern und ihm damit schaden würden, zu beraten und die Aufnahme in die Lerntalentklasse durch Konferenzbeschluss abzulehnen.

Grundlage der Entscheidung über die Aufnahme sind die Noten und Einschätzung der Grundschule gemäß dem folgenden exemplarischen Kriterienkatalog:

 

1. Denkfähigkeit Auffassungsgabe
geistige Wendigkeit
Abstraktionsfähigkeit
2. Sprachfähigkeit Wortschatz
Ausdrucksfähigkeit
Erzählfähigkeit
3. Kreativität Sensibilität
Spontaneität
Einfallsreichtum
4. Lern- und Arbeitsverhalten Selbstständigkeit
Sorgfalt
Schnelligkeit
Ausdauer 
5. Soziales Verhalten Kontaktfähigkeit
Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrern
Kooperationsbereitschaft
6. Allgemeine Haltungen Neugierde
Aufgeschlossenheit
Erfolgszuversicht
Verantwortungsbewusstsein

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Übergänge und Versetzungsregelungen in der Lerntalentklasse

Die Übergangsregelungen und Versetzungsregelungen sind unproblematisch und individuell hilfreich.

In der Lerntalentklasse gelten die gleichen Versetzungsbestimmungen wie in den andren Klassen. Ein Ausstieg aus der Lerntalentklasse ist zum Ende eines jeden Schulhalbjahres auf Antrag der Eltern möglich. Eine Aufnahme in die Lerntalentklasse ist auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der Klassenkonferenz in jeder Jahrgangsstufe möglich.

Die Durchlässigkeit der Zweige ist damit vollständig gegeben. Individuelle Lösungen der konkreten Probleme einzelner Schülerinnen bzw. Schüler sind dadurch rechtlich jederzeit möglich.

Eine längere Erkrankung, die zu erheblichen Lernrückständen führt, kann zu einer Wiederholung innerhalb der Lerntalentzweigs genutzt werden, wenn die grundsätzliche Leistungsfähigkeit gegeben ist.

Eine Überforderungssituation, die schulisch kaum bemerkt wird, aber die Nachmittage verbraucht und keine Zeit mehr für andere Aktivitäten lässt, kann zu einer Elternentscheidung und Übergang in eine Parallelklasse führen.

Eine schulisch wahrnehmbare ernsthafte Überforderung wird über die Beratung zum Wechsel oder durch Sitzenbleiben dazu führen, dass die Lerntalentklasse verlassen werden muss.


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