Zulassung zur Qualifikationsphase
Die Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase entsprechen weitgehend denen der Versetzung in der Mittelstufe:
| 1. | Unterrichtsteilnahme |
| 2. | Unterrichtsleistungen |
In allen verbindlichen Fächern müssen die Leistungen mindestens 5 KMK-Punkte betragen.
Negative Leistungen (Punkte < 05) können nach folgenden Regeln ausgeglichen werden:
| < 05 KMK-Punkte | Ausgleich durch | |
| Deutsch Mathematik Fremdsprache |
mind. 10 KMK-Punkte in einem Fach dieser Fächergruppe D, M, Fs |
mind. 07 KMK-Punkte |
| andere Fächer | mind. 10 KMK-Punkte in einem der übrigen Fächer |
mind. 07 KMK-Punkte in einem der übrigen Fächer |
Die Zulassung zur Qualifikationsphase kann in den folgenden Fällen nicht ausgesprochen werden:
| — | 00 KMK-Punkte in einem verpflichtenden Kurs |
| — | Punktzahl < 05 in zwei Fächern D, M, Fremdsprachen |
| — | Punktzahl < 05 in drei oder mehr verpflichtenden Kursen |