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Zulassung zur Qualifikationsphase

Die Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase entsprechen weitgehend denen der Versetzung in der Mittelstufe:

1. Unterrichtsteilnahme
2. Unterrichtsleistungen

 

In allen verbindlichen Fächern müssen die Leistungen mindestens 5 KMK-Punkte betragen.
Negative Leistungen (Punkte < 05) können nach folgenden Regeln ausgeglichen werden:

< 05 KMK-Punkte Ausgleich durch
Deutsch
Mathematik
Fremdsprache
mind. 10 KMK-Punkte
in einem Fach dieser Fächergruppe
D, M, Fs

mind. 07 KMK-Punkte
in zwei Fächern dieser Fächergruppe
D, M, Fs

andere Fächer mind. 10 KMK-Punkte
in einem der übrigen Fächer
mind. 07 KMK-Punkte
in einem der übrigen Fächer

 

Die Zulassung zur Qualifikationsphase kann in den folgenden Fällen nicht ausgesprochen werden:

   — 00 KMK-Punkte in einem verpflichtenden Kurs
Punktzahl < 05 in zwei Fächern D, M, Fremdsprachen
Punktzahl < 05 in drei oder mehr verpflichtenden Kursen