Belegpflicht in der Qualifikationsphase
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Abgang mit Fachhochschulreife |
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Pflichtfächer Einführungsphase |
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Leistungsbewertung |
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Zulassung zur Qualifikationsphase |
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Zulassung zum Abitur |
Belegpflicht in der Qualifikationsphase
| In der Qualifikationsphase besteht eine Belegpflicht für folgende Kurse (=Halbjahreskurse), unabhängig davon, ob sie als Leistungs- oder Grundkurse besucht werden. | |
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je 4 Kurse in Deutsch, einer durchgehend aus der Mittelstufe belegten Fremdsprache, Geschichte, Religionslehre/Ethik, Mathematik, eine fortgeführte Naturwissenschaft, sowie Sport; |
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je 2 Kurse in Politik und Wirtschaft sowie in einem musischen Fach (Ku / Mu / DSp); |
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je 2 Kurse in einer weiteren Fremdsprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik. |
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Verpflichtend sind ferner die Veranstaltungen zur Studien- und Berufsorientierung sowie das Berufspraktikum in der Jahrgangsstufe 12 (zwei Wochen vor und eine Woche in den Herbstferien). |
Kurse, die mit 00 Punkten abgeschlossen werden, gelten als nicht belegt. Mit einem solchen Kurs wäre die Belegpflicht nicht erfüllt.
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Abgang mit Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Es gibt Umstände, unter denen man auf die Erlangung des Abiturs verzichten und den Erwerb der Fachhochschulreife bevorzugen kann. In solchen Fällen empfiehlt sich eine gründliche und rechtzeitige Beratung mit dem Tutor bzw. Studienleiter.
| Bestimmungen über die FH-Reife (§ 47 VOGO) [pdf / 60 kB] | |
| Berechnungsbogen der einzubringende Kurse [pdf / 33 kB] |

Sobald der "Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit" erbracht wurde, stellt die Schule das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife aus.
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Manfred Koch