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Leistungen & Zulassungen


   Zulassung zur Qualifikationsphase
   Abgang mit Fachhochschulreife
   Pflichtfächer Einführungsphase
   Belegpflicht Qualifikationsphase
   Zulassung zum Abitur


Leistungsbewertung

Grundlage für die Leistungsbewertung im jeweiligen Kurs sind die Ergebnisse der im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen sowie der schriftlichen Leistungsnachweise (Klausuren). In der gymnasialen Oberstufe wird das Notensystem der Mittelstufe (von 1 bis 6) durch ein Punktesystem (15 bis 0 Punkte) ersetzt.
Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick über die Umsetzung der Noten in Punkte und die jeweiligen Anspruchsebenen.


Quelle: HKM

Zulassung zur Qualifikationsphase

 Zugelassen zur Qualifikationsphase wird, wer am Ende der Einführungsphase:
  alle Pflichtkurse mit mindesten 05 KMK-Punkten abgeschlossen hat.
  maximal zwei Fächer [davon aber nur ein „Hauptfach" (Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik)] mit 01-04 Punkten, jedoch kein Fach mit 00 Punkten abgeschlossen hat und die Minderleistungen ausgleichen kann (Ausgleich durch jeweils einen Kurs mit mindestens 10 Punkten oder ersatzweise durch zwei Kurse mit je 07 Punkten - Minderleistungen in den Hauptfächern müssen durch Kurse derselben Gruppe ausgeglichen werden;
  oder bei schlechtem Leistungsstand aufgrund der Einschätzung von Leistungsstand, -fähigkeit und -bereitschaft eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwarten lässt, was mit Zweidrittelmehrheit der Zulassungskonferenz beschlossen werden muss.
Wer nicht zugelassen wird, kann die Einführungsphase wiederholen, die Schulform wechseln oder eine Berufsausbildung aufnehmen.
 
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Abgang mit Fachhochschulreife (schulischer Teil) 

Es gibt Umstände, unter denen man auf die Erlangung des Abiturs verzichten und den Erwerb der Fachhochschulreife bevorzugen kann. In solchen Fällen empfiehlt sich eine gründliche und rechtzeitige Beratung mit dem Tutor bzw. Studienleiter.

  Bestimmungen über die FH-Reife (§ 47 VOGO) [pdf / 60 kB] 
Berechnungsbogen der einzubringende Kurse [pdf / 33 kB]

 
Sobald der "Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit" erbracht wurde, stellt die Schule das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife aus.

 

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Manfred Koch