Lehrmittelbücherei
Büchereiordnung
Die Schülerinnen und Schüler am Wilhelmsgymnasium erhalten die meisten für den Unterricht benötigten Lehrbücher als Leihgabe. In Hessen herrscht Lehrmittelfreiheit, die Bücher sind Eigentum des Schulträgers.
Bei Eintritt in das Wilhelmsgymnasium erhält der Schüler/die Schülerin ein Exemplar der Büchereiordnung, deren Kenntnisnahme und Anerkennung - bei Minderjährigen von Erziehungsberechtigten - per Unterschrift zu bestätigen ist. Anschließend erhält jede Schülerin/jeder Schüler einen persönlichen Leseausweis.
Die Entleiher sind für die von ihnen ausgeliehenen Bücher persönliche verantwortlich. Grundsätzlich sind alle Bücher pfleglich zu behandeln, alle Exemplare müssen vom Entleiher mit einem transparenten Schutzumschlag versehen werden.
Vor der Ausleihe werden die Bücher auf ihren Zustand überprüft. Bei der Feststellung von Mängeln wendet sich die Entleiherin/der Entleiher umgehend an das Bibliotheksteam.
Die Ausleihe erfolgt ausnahmslos nur bei Vorlage des Leseausweises, da jedes Buch einer bestimmten Leserin/einem bestimmten Leser zugeordnet wird.
Bei Verlust oder Beschädigung eines Buches ist die Entleiherin/der Entleiher verpflichtet, dieses umgehend zu ersetzen.
Die Ausgabe von Abgangs- oder Abiturzeugnissen erfolgt nur nach vollständiger Buchabgabe.
Bei Verlust des Ausweises wird dieser gegen einen Unkostenbeitrag von 2,50 € ersetzt.
Werden Signaturetiketten in den Büchern zerstört, wird ein Entgelt von 2,50 € erhoben.
Kassel, den 20.08.2007
T. Bernsdorff, S. Burgstedt
Büchereileitung