USA

Schulpartnerschaften mit den USA
innerhalb des German-American Partnership Program (GAPP)

Das WG unterhält zwei Schulpartnerschaften innerhalb des GAPP-Programms, eine mit der Meadowdale High School in Lynwood/ Seattle (Washington) und eine mit der Brownsburg High School in Brownsburg (Indiana).  Ein Austausch umfasst  zwei Jahre, da in einem Jahr die Vorbereitungen und der Besuch, und im darauffolgenden Jahr die Nachbereitung / Dokumentation sowie der Gegenbesuch der amerikanischen Schüler erfolgen. Die Austausche finden somit alternierend statt, sodass die Schüler je nach Schuljahr entweder   an der Partnerschaft mit Seattle oder mit Brownsburg teilnehmen.

1. Programmbeschreibung

Das German-American Partnership Program (GAPP) fördert seit 1982 Schulpartnerschaften zwischen
Schulen in Deutschland und den USA. Aktuell gibt es mehr als 760 Partnerschaften, die langfristig angelegt sind. Der Austausch im Rahmen des GAPP-Programms ist auf gegenseitiges Kennenlernen und Integration in schulisches und familiäres Leben beim Partner ausgerichtet; das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der Sprache der Partner soll geweckt werden.

2. Austauschbegegnung mit GAPP

2.1 Ziele des Programms:

  • Begründen eines dauerhaften Interesses an den Partnerländern und Vertiefung der Beziehungen zwischen Deutschland und den USA
  • Förderung des Deutschunterrichts an High Schools in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Erweiterung landeskundlicher Kenntnisse von Schülerinnen/Schülern 
  • interkulturelle Begegnung von Schülerinnen/ Schülern
  • Verbesserung der Englischkenntnisse deutscher Schülerinnen/ Schüler

2.2.Gestaltung der Austauschbegegnung

  • Am Austausch nehmen in der Regel zwischen 10 und 20 Schülerinnen und Schüler teil. Die beiden Partnerschulen stimmen Gruppengröße und Alter der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler miteinander ab.
  • Die Austauschbegegnungen finden jährlich oder alle zwei Jahre statt. Dabei ist darauf zu achten, dass das Prinzip der Gegenseitigkeit eingehalten wird.
  • Der Austausch dauert mindestens 16 Tage (einschließlich An- und Abreise). Dabei verbringen   die Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Wochen bei den Gastfamilien am Ort der Partnerschule und besuchen an mindestens 10 Tagen die Schule, um am Unterricht teilzunehmen, Präsentationen zu gestalten oder an gemeinsamen Themen/Projekten zu arbeiten.
  • Jede Austauschbegegnung hat ein zwischen den Schulen abgestimmtes Thema, an dem sich die einzelnen Programmpunkte orientieren, oder ist als gemeinsames Projekt gestaltet.
  • Reisen im Gastland und in angrenzenden Staaten sind nicht Teil des GAPP-Austauschprogramms.Deshalb finden sie in alleiniger Verantwortung der Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie der Eltern statt und müssen zwischen diesen vereinbart werden.

2.3.Aufgaben der Schule

Die Schule sollte eine aktive Rolle beim Empfang und der Betreuung der Gäste spielen. Dies kann z.B.
geschehen durch:

  • Empfang und Verabschiedung der Gäste als besondere Veranstaltung der Schule
  • Aktive Beteiligung der Gastschülerinnen und Gastschüler im Unterricht und an außerunterrichtlichen Angeboten
  • Einbeziehung der ausländischen Gäste als resource persons z..B. in den Englisch- oder    Deutschunterricht anderer Klassen, den Erdkunde-, Geschichts- oder Sozialkundeunterricht
  • Information und Einbeziehung außerschulischer Stellen einschließlich der lokalen Medien

3. Programmkoordination

3.1 Aufgaben der Schule

Die beteiligten Schulen benennen gegenüber dem PAD und GAPP Inc. eine Programmkoordinatorin/
einen Programmkoordinator, die/der für das Programm und seine Umsetzung an der Schule sowie
für die Planung und die Auswertung des Austauschs verantwortlich ist. Die Aufgabe der Koordinatorin/des Koordinators besteht darin:

  • das Programm in der Schule bekannt zu machen
  • die für Interessenten und Teilnehmerinnen/Teilnehmer notwendigen Informationen verfügbar zu haben und weiterzugeben
  • eine Dokumentation über das Programm und dessen Durchführung anzulegen
  • mit den Eltern und außerschulischen Einrichtungen zusammenzuarbeiten

3.2 Integration in den Schulalltag

An mindestens zehn Tagen findet eine Integration in den schulischen Alltag der Partner (Teilnahme
am Unterricht, Hospitationen, Sonderstunden, Präsentationen, Hospitationen an anderen Schulen vor
Ort, „shadow program“, Projektarbeit, Praktika in der Arbeitswelt) statt. Davon ausgenommen sind
gemeinsam mit den amerikanischen Schülerinnen und Schülern durchgeführte Ausflüge mit touristischem
Schwerpunkt („field trips“). Mehrtägige Exkursionen sollten unter Einbeziehung des Wochenendes
geplant werden.

3.3 Unterkunft

Die Schülerinnen und Schüler wohnen in Gastfamilien. Ausschließliche Aufenthalte an einem dritten
Ort (z. B. Schullandheim) können nicht bezuschusst werden. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei
berufsbildenden Schulen) ist eine Unterkunft während der Woche im Internat oder Wohnheim möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler am Wochenende in Gastfamilien aufgenommen werden.

3.4 Aufgaben der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler sollen beim Besuch an der Partnerschule

  •  aktiv an Unterricht und Schulleben teilnehmen,
  •  am Familienleben teilnehmen und während des Aufenthalts die Landessprache verwenden,
  •  sich bemühen, ihre Schule und ihr Land in positiver Weise zu vertreten.

Beim Gegenbesuch ihrer Partnerschule sollen die Schülerinnen und Schüler Gäste aufnehmen und in
ihre schulischen und außerschulischen Aktivitäten einbeziehen.

4. Antragsbeurteilung

Die Anträge werden sowohl unter formalen wie auch qualitativen Gesichtspunkten beurteilt und verglichen.
Hinsichtlich der Qualität des Antrags wird besonderer Wert gelegt auf:

  • die Wahl eines originellen bzw. innovativen Themas,
  • eine konkrete und eindeutige Formulierung des Themas,
  • die Umsetzung des Themas im Programm der Begegnung,
  • eine ausgewogene Einbindung der Partnerschulen,
  • die aktive Beteiligung aller Schülerinnen und Schüler an der Programmgestaltung und Programmdurchführung,
  • Aktivitäten im Programm, die den deutschen und den ausländischen Schülerinnen und Schülern eine enge Zusammenarbeit ermöglichen,
  • ein Programm, das den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gibt, sich über ihre Erfahrungenauszutauschen und die Werte/Perspektiven der Partnerschülerinnen und –schüler kennen zulernen,
  • einen eindeutigen Bezug von Exkursionen und außerschulische Aktivitäten zum Thema der Begegnung.

5. Wie lauten die geltenden Einreisebestimmungen?

Seit dem 12.01.2009 ist das ESTA-System (Electronic System for Travel Authorization) für alle Staatsangehörigen aus VWP-Ländern (Visa Waiver Program), die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt verbindlich; d. h. vor Antritt der Reise ist eine ESTA-Genehmigung online zu beantragen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der US Botschaft:
https://esta.cbp.dhs.gov/esta/application.html?execution=e2s1

Aus visarechtlicher Sicht reisen GAPP-Schülerinnen und -Schüler als Touristen und nicht im Rahmen eines „student exchange“ (Einzelaustausch) in die USA. Daher soll bei der Einreise der Begriff „student exchange“ (Einzelaustausch) nicht verwendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Staatsangehörigkeit nicht zur Teilnahme am Visa Waiver Program berechtigt, müssen frühzeitig ein Touristenvisum bei den zuständigen US Generalkonsulaten beantragen; auch hierbei sollte nicht von „student exchange“ (Einzelaustausch) gesprochen werden.
Bitte informieren Sie sich über alle aktuellen Visaregelungen ausschließlich über die Homepage der amerikanischen Botschaft (www.usembassy.de). Der PAD kann keine verbindlichen Auskünfte zu Visafragen erteilen oder Kosten für die Beantragung von Visa erstatten. Wir sind auch weiterhin bemüht, in der Zusammenarbeit mit der amerikanischen Botschaft die Verfahren für GAPP Schulen zu erleichtern.

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